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Goldbarren: Herstellung und Kennzeichnung

Grundlagen der Barrenproduktion

Goldbarren zählen zu den ältesten standardisierten Formen der Edelmetallverarbeitung. Ihre Herstellung folgt klar definierten technischen Abläufen, die auf Reinheit, Formstabilität und eindeutige Identifizierbarkeit ausgerichtet sind. Moderne Goldbarren bestehen in der Regel aus Feingold mit einem Feingehalt von mindestens 999/1000 (99,9 %). Hochwertige Anlagebarren weisen häufig einen Feingehalt von 999,9/1000 auf.

Das hierfür verwendete Gold wird durch industrielle Raffinationsverfahren gereinigt. Zu den gängigen Verfahren zählen die elektrolytische Raffination sowie chemische Trennverfahren (z. B. Chlorierungs- oder Säureverfahren). Diese ermöglichen die Herstellung von Gold mit sehr hohem Reinheitsgrad. Erst nach Abschluss der Raffination beginnt die eigentliche Barrenproduktion.

Gussverfahren

Das klassische Herstellungsverfahren für größere Goldbarren ist der Guss. Dabei wird das raffinierte Gold in einem Schmelzofen verflüssigt und anschließend in hitzebeständige Formen, häufig aus Graphit, gegossen. Nach dem Abkühlen wird der Barren entnommen und gegebenenfalls mechanisch nachbearbeitet.

Gussbarren weisen häufig typische Merkmale des Herstellungsprozesses auf, etwa leichte Oberflächenstrukturen, matte Bereiche oder minimale Unebenheiten. Diese entstehen durch den Erstarrungs- und Abkühlungsprozess und sind charakteristisch für gegossene Edelmetallbarren.

Prägeverfahren

Kleinere Goldbarren werden häufig im Prägeverfahren hergestellt. Hierbei wird zunächst ein exakt zugeschnittener Rohling gefertigt. Dieser wird unter hohem Druck zwischen Prägestempeln geformt. Das Ergebnis ist ein Barren mit glatter Oberfläche, klar definierten Kanten und präzise ausgearbeiteten Details.

Das Prägeverfahren ermöglicht eine besonders exakte Darstellung von Herstellerlogos, Gewichtsangaben, Feingehaltskennzeichnungen und Seriennummern. Geprägte Barren werden daher vor allem in kleineren Gewichtseinheiten produziert.

Kennzeichnungen und Standards

Goldbarren tragen üblicherweise mehrere Kennzeichnungen zur Identifikation und Qualitätssicherung. Typische Angaben sind:

– Feingehalt (z. B. 999 oder 999,9)
– Gewicht
– Herstellername oder Herstellerlogo
– Seriennummer (insbesondere bei geprägten Barren)

Diese Angaben werden je nach Herstellungsverfahren eingeprägt oder bei Gussbarren eingeschlagen.

Internationale Handelsstandards, insbesondere die Richtlinien der London Bullion Market Association (LBMA), definieren Anforderungen an Hersteller und Produktqualität. Hersteller, die auf der sogenannten „Good Delivery List“ geführt werden, erfüllen bestimmte Kriterien hinsichtlich Reinheit, Maße, Gewichtstoleranzen und Produktionsstandards für Großbarren im professionellen Handel. Die Kennzeichnungen dienen der eindeutigen Identifizierung und unterstützen die Rückverfolgbarkeit innerhalb der Lieferkette.

Verpackung und Schutz

Goldbarren werden häufig mit Schutzverpackungen ausgeliefert. Geprägte Kleinbarren befinden sich oftmals in versiegelten Kunststoffverpackungen (Blisterkarten), die zusätzliche Angaben wie Seriennummer und Herstellerinformationen enthalten. Diese Verpackungen dienen dem Schutz vor mechanischen Beschädigungen und erleichtern die sichere Aufbewahrung.

Gussbarren werden häufig ohne versiegelte Verpackung, jedoch mit Schutzfolie oder in geeigneten Aufbewahrungsbehältnissen geliefert. Aufgrund ihrer robusteren Oberfläche sind sie weniger anfällig für feine Kratzer als geprägte Barren.

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